Beiträge von Wilfried Apfalter


Über Wilfried Apfalter

Religionsfreiheit und Religion lassen sich auch atheistisch verwirklichen. Ich halte unsere Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) für ein in mehrfacher Hinsicht sehr spannendes Projekt und bin fasziniert von dem, was alles möglich ist bzw. sein wird.

Zu den VfGH-Entscheidungen zur Suizid-Beihilfe und zum „Kopftuchverbot“

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat kürzlich am 11. Dezember 2020 (G 139/2019) entschieden, die Strafbarkeit der Beihilfe zum Suizid mit Ablauf des 31. Dezember 2021 aufzuheben, weil das Recht auf Selbstbestimmung verletzt wird, wenn jede Art der Hilfe zum Suizid unter allen Umständen verboten ist. Ab dem 1. Jänner 2022 ist die Beihilfe zum Suizid daher nicht mehr strafbar.


10. Dezember: Tag der Menschenrechte

Heute vor 72 Jahren, am 10. Dezember 1948, wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) verabschiedet. Sie ist in weltweiter Perspektive ein ganz besonders grundlegendes Dokument der internationalen Menschenrechtsentwicklung. Der Tag der Menschenrechte erinnert uns daran und an die große Bedeutung der Menschenrechte, historisch und aktuell, für alle Menschen.


Die Frage, was nach dem Tod sein wird – (k)eine religiöse Frage? 4

Das Eintragungsverfahren unserer Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) wirft eine Reihe grundlegender Fragen auf. Eine davon kommt für viele Menschen wohl eher unerwartet und lässt sich vielleicht so formulieren: Ist die Frage, was nach dem Tod sein wird, (k)eine religiöse Frage?


Kommuniqué vom 01.12.2020

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute Dienstag, am 1. Dezember 2020, innerhalb der vierwöchigen Rechtsmittelfrist eine Bescheidbeschwerde gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts erhoben.


Kommuniqué vom 03.11.2020

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute Dienstag, am 3. November 2020, einen Bescheid des Kultusamts vom 23. Oktober 2020 erhalten, in dem der Antrag der ARG vom 30. Dezember 2019 auf Erwerb der Rechtspersönlichkeit als religiöse Bekenntnisgemeinschaft abgewiesen wird.


Kommuniqué vom 06.10.2020

Im Hinblick auf das seit dem 30. Dezember 2019 laufende Eintragungsverfahren der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) gehen wir aktuell davon aus, dass das Kultusamt im Bundeskanzleramt der Republik Österreich schon durchaus bald eine Entscheidung treffen und einen entsprechenden Bescheid erlassen wird.