Über das gemeinsame “Träumen”
Gemeinsames “Träumen” kann unsere Phantasie beflügeln und uns helfen, unsere Horizonte zu erweitern.
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Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 28. April 2023 über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben. Aktuell ist das Revisionsverfahren daher nun schon seit einem Jahr beim VwGH anhängig.
Der Artikel “Atheistische Seelsorge” von Wilfried Apfalter, Nikolaus Bösch-Weiss und Wolfgang Ebner ist im deutschen Fachmagazin “Leidfaden” (12:2, 2023, 9-13) vor einem Jahr erschienen. Im konkreten Fall bedeutet das, dass wir diesen Artikel daher nun auch etwa hier auf der Homepage unserer Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) online zugänglich machen dürfen.
Das Verwaltungsgericht Wien (VGW) schreibt in seinem Erkenntnis vom 1. Juni 2022 (z.B. in der anonymisierten RIS-Fassung des VGW-Erkenntnisses auf Seite 43): “Der Beschwerde war als Beilage der Fachartikel „Is an Atheist Religion in Austria Legally Possible“ von Brill Nijhoff (Journal of law, religion and state 8 [2020] 93- 123) beigeschlossen. In diesem wird wörtlich ausgeführt: […]”
Auf religion.orf.at ist heute über den gestrigen Artikel der Wiener Zeitung (wienerzeitung.at) zum Thema Feiertage (“Sollen wir uns die Feiertage selbst aussuchen?”, 28. März 2024) berichtet worden (“Karfreitag: Evangelische drängen weiter auf Feiertag”, 29. März 2024).
In der Wiener Zeitung (wienerzeitung.at) ist heute ein sehr lesenswerter, informativer, diskussionsanregender Artikel über Feiertage in Österreich erschienen (“Sollen wir uns die Feiertage selbst aussuchen?”, 28. März 2024).
Auf religion.orf.at ist heute über den World Atheist Day 2024 berichtet worden (“Welt-Atheistentag: Atheismus als Fluchtgrund”, 22. März 2024).
Aktuell warten wir schon sehr neugierig auf das weitere Vorgehen bzw. die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Zur Überbrückung dieser Wartezeit in unserem – durchaus komplexen – Verfahren bieten wir hier ein paar Beobachtungen und Gedanken zu einem Gerichtsgutachten, das auf der vorhergehenden verwaltungsgerichtlichen Ebene vom Gericht in unser Verfahren eingebracht worden ist.
Im Rahmen des am 14. Dezember 2023 per verfahrensleitender Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) eingeleiteten Vorverfahrens zu unserer Revision hat nun das Bundeskanzleramt/Kultusamt am 26. Jänner 2024 eine Revisionsbeantwortung erstattet.
Der neue Newsletter 1/2024 der Initiative Weltethos Österreich (IWEO) enthält einen Newsletter-Beitrag des atheistischen Mitglieds im IWEO-Dialogforum Ethik. Dieser Beitrag ist dem Dialog gewidmet.