Termine


Kommuniqué vom 17.09.2021

Wie wir gestern erfahren haben, wird sich die Fertigstellung und Übermittlung des im Beschwerdeverfahren der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts am 03.05.2021 vom Verwaltungsgericht Wien in Auftrag gegebenen Gerichtsgutachtens wohl noch ein wenig verzögern.


Covid-19-Auswirkungen auf unser Eintragungsverfahren 1

Wir sind heute aus dem Kultusamt darauf hingewiesen worden, dass “nach § 1 Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes (Artikel 16 BGBl. I 16/2020)” Fristenläufe nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) verlängert wurden:


Kom­mu­ni­qué vom 30.12.2019 1

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute, am 30. Dezember 2019, einen Antrag auf Feststellung des Erwerbs der Rechtspersönlichkeit als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft “Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich” (ARG) an das Kultusamt im Bundeskanzleramt der Republik Österreich gestellt.