Kommuniqué vom 20.08.2020
Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute im Kultusamt im Rahmen ihres Eintragungsverfahrens Akteneinsicht genommen.
n/a
Zum Inhalt springenDie Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute im Kultusamt im Rahmen ihres Eintragungsverfahrens Akteneinsicht genommen.
Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 24. Juli 2020 vom Kultusamt im Bundeskanzleramt der Republik Österreich ein Amtsgutachten zur Frage “Kann die Lehre der ARG als religiöse Lehre bezeichnet werden?” erhalten.
In der gestrigen Ausgabe der ORF-Fernsehsendung “ZIB Nacht” (22.07.2020, ORF 1, 22:40 Uhr) hat die ORF-Religionsredaktion über unsere Atheistische Religionsgesellschaft berichtet. Die Sendung ist in der ORF-TVthek zugänglich.
Auf religion.orf.at wird heute im Beitrag “Atheisten: Verfahren um Anerkennung geht weiter” über unser Eintragungsverfahren beim Kultusamt berichtet.
Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute, am 15. Mai 2020, ein Ersuchen mit Ergänzungsfragen zu ihrer Religionspraxis vom Kultusamt im Bundeskanzleramt der Republik Österreich erhalten.
Wir sind heute aus dem Kultusamt darauf hingewiesen worden, dass “nach § 1 Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes (Artikel 16 BGBl. I 16/2020)” Fristenläufe nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) verlängert wurden: