Zugangsregeln und Fristen für den Ethikunterricht
Es gibt ab dem bald beginnenden Schuljahr 2021/2022 mehrere Wege, am schulischen Unterricht im Pflichtfach Ethik teilzunehmen. Alle Fristen enden am fünften Kalendertag des Schuljahres.
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Im Rahmen des Hochschullehrgangs/Zertifikatskurses Ethik der Pädagogischen Hochschulen KPH Wien/Krems und PH Wien zur Ausbildung von Ethiklehrer*(inne)n, die das Fach „Ethik“ an öffentlichen und privaten Schulen unterrichten werden, und seines Grundmoduls „Ethik im Spannungsfeld von Religionen und Kulturen“ ist in der Vorlesung „Religionen und deren Ethos“ zum Thema „Umgang mit dem Lebensende“ neben anderen Religionsgemeinschaften auch unsere Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) mit einem Impulsbeitrag beteiligt.
Die Eintragungswoche für das Tierschutzvolksbegehren und für das “Ethik für ALLE!“-Volksbegehren findet vom 18. bis zum 25. Jänner 2021 statt.
Am 30. Mai 2020 haben wir der Parlamentsdirektion eine Stellungnahme des Präsidiums der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) zum Ministerialentwurf 25/ME der laufenden Gesetzgebungsperiode (Ministerialentwurf für ein „Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert werden“) elektronisch übermittelt.
Wir begrüßen die Ausweitung des Ethikunterrichts. Eine Ausweitung auf alle Schüler*innen unabhängig von ihrer Konfession wäre allerdings noch begrüßenswerter.