VGW


Kommuniqué vom 28.04.2024

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 28. April 2023 über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben. Aktuell ist das Revisionsverfahren daher nun schon seit einem Jahr beim VwGH anhängig.


Zum Umgang mit dem JLRS-Artikel im Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien vom 1. Juni 2022

Das Verwaltungsgericht Wien (VGW) schreibt in seinem Erkenntnis vom 1. Juni 2022 (z.B. in der anonymisierten RIS-Fassung des VGW-Erkenntnisses auf Seite 43): “Der Beschwerde war als Beilage der Fachartikel „Is an Atheist Religion in Austria Legally Possible“ von Brill Nijhoff (Journal of law, religion and state 8 [2020] 93- 123) beigeschlossen. In diesem wird wörtlich ausgeführt: […]”


Zum Gerichtsgutachten für das Verwaltungsgericht Wien

Aktuell warten wir schon sehr neugierig auf das weitere Vorgehen bzw. die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Zur Überbrückung dieser Wartezeit in unserem – durchaus komplexen – Verfahren bieten wir hier ein paar Beobachtungen und Gedanken zu einem Gerichtsgutachten, das auf der vorhergehenden verwaltungsgerichtlichen Ebene vom Gericht in unser Verfahren eingebracht worden ist.


Kommuniqué vom 22.12.2022 2

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Diese Beschwerde richtet sich gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (VGW), mit dem der Antrag der ARG auf Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft abgewiesen wurde.