23.3.2023: Bericht auf religion.orf.at zum heutigen World Atheist Day
Auf religion.orf.at ist heute über den World Atheist Day berichtet worden (“Atheisten fordern Debatte über Kirchenprivilegien”, 23. März 2023).
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In der Tageszeitung “Die Presse” ist heute ein Leserbrief eines Präsidiumsmitglieds der Atheistischen Religionsgesellschaft erschienen (“Aggiornamento”, 23.03.2023, Seite 25).
Der World Atheist Day (23. März) geht auf eine Initiative der internationalen Facebook-Organisation „Atheist Republic“ zurück. Dieser Tag bietet uns allen weltweit eine Gelegenheit, uns die in verschiedenen Teilen unserer Welt mitunter lebensbedrohend prekäre Lage von Atheist:innen vor Augen zu führen und gleichzeitig alle Atheist:innen zu ermutigen, sich als Atheist:in für eine faire Gleichberechtigung aller Menschen einzusetzen und sich vielleicht sogar als Atheist:in zu erkennen zu geben.
Am 30. Dezember 2019 hat die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) die Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft beantragt. Das Verfahren hat uns vom Kultusamt über das zuständige Verwaltungsgericht mittlerweile bis vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) geführt, der nun mit Beschluss E 3486/2022-5 vom 28. Februar 2023 die Behandlung unserer am 22. Dezember 2022 eingebrachten Beschwerde abgelehnt hat. Er begründet das damit, dass von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art. 144 Abs. 2 B-VG).
Im Rahmen der oberösterreichischen UpperMedia-Reihe “Knödltalk” ist seit heute auch ein Interview mit einem Atheisten, Mitglied der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG), zu sehen.
Heute, am 8. März 2023, ist wieder Internationaler Frauentag (“Weltfrauentag”).
Eine Religionskritik, die ihrem Namen gerecht wird, hat es immer mit Religion(en) und Kritik zu tun. Sie besteht nicht nur darin, negative Seiten von Religion(en) wahrzunehmen und darzulegen. Wirklich „kritische“ Religionskritik bemüht sich um einen ernsthaften, weltoffenen und möglichst realistischen Blick auf Religion(en). Sie ist daher auch in der Lage, positive Seiten von Religion(en) wahrzunehmen und darzulegen.
Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Diese Beschwerde richtet sich gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (VGW), mit dem der Antrag der ARG auf Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft abgewiesen wurde.
Auf religion.orf.at ist heute über unsere Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) berichtet worden (“Keine Anerkennung: Atheisten wollen vor VfGH”, 18. November 2022).
Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 11. November 2022 die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) bevollmächtigt, die Atheistische Religionsgesellschaft vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu vertreten.