Verfahrenshilfe vor dem Verwaltungsgericht Wien
Im Rahmen unseres Bescheidbeschwerdeverfahrens hatten wir beim Verwaltungsgericht Wien (VGW) letzten Endes auch Verfahrenshilfe beantragt.
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Zum Inhalt springenIm Rahmen unseres Bescheidbeschwerdeverfahrens hatten wir beim Verwaltungsgericht Wien (VGW) letzten Endes auch Verfahrenshilfe beantragt.
Das Verwaltungsgericht Wien (VGW) hat unsere Beschwerde gegen die Entscheidung des Kultusamts als unbegründet abgewiesen und den abweisenden Bescheid des Kultusamts bestätigt. Wir sehen im Vorgehen des VGW schwere Mängel und werden uns daher an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden.
Auf religion.orf.at ist heute über unsere Bescheidbeschwerde berichtet worden.
Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute Dienstag, am 1. Dezember 2020, innerhalb der vierwöchigen Rechtsmittelfrist eine Bescheidbeschwerde gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts erhoben.
Auf religion.orf.at ist heute unter dem Titel “Antrag von Atheisten abgelehnt” wieder über unser Eintragungsverfahren berichtet worden.