Transzendenz (Teil 4/4) 2
Dieser Beitrag ist der vierte Teil einer vierteiligen Serie zu Transzendenzbezügen der Atheistischen Religionsgesellschaft (1,2,3,4).
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Dieser Beitrag ist der erste Teil einer vierteiligen Serie zu Transzendenzbezügen der Atheistischen Religionsgesellschaft (1,2,3,4).
Kürzlich hat die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) in scharfer Form unter anderem einige von der aktuellen Regierungskoalition in Aussicht genommene Änderungen des Islamgesetzes als diskriminierend kritisiert. Das österreichische Recht für religiöse (und nichtreligiöse) Weltanschauungen ist tatsächlich schon jetzt nicht völlig frei von sachlich nicht wirklich begründbaren Regelungen, die bevorzugen und benachteiligen.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat kürzlich am 11. Dezember 2020 (G 139/2019) entschieden, die Strafbarkeit der Beihilfe zum Suizid mit Ablauf des 31. Dezember 2021 aufzuheben, weil das Recht auf Selbstbestimmung verletzt wird, wenn jede Art der Hilfe zum Suizid unter allen Umständen verboten ist. Ab dem 1. Jänner 2022 ist die Beihilfe zum Suizid daher nicht mehr strafbar.