religiöse Neutralität


Kommuniqué vom 01.12.2020

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute Dienstag, am 1. Dezember 2020, innerhalb der vierwöchigen Rechtsmittelfrist eine Bescheidbeschwerde gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts erhoben.


Kommuniqué vom 03.11.2020

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute Dienstag, am 3. November 2020, einen Bescheid des Kultusamts vom 23. Oktober 2020 erhalten, in dem der Antrag der ARG vom 30. Dezember 2019 auf Erwerb der Rechtspersönlichkeit als religiöse Bekenntnisgemeinschaft abgewiesen wird.


Zur Kreuz-Entscheidung für das Krankenhaus Nord in Wien

Wir wünschen dem Wiener Krankenanstaltenverbund zur Entscheidung, in den Patientenzimmern des Krankenhauses Nord keine Kreuze standardmäßig aufzuhängen, alles Gute. Diese Entscheidung erscheint uns im Sinne einer religiösen Neutralität des KH Nord als sinnvoll und gerecht. Schließlich sollen sich alle PatientInnen gleichermaßen gut aufgehoben fühlen.