Verfahrenshilfe vor dem Verwaltungsgericht Wien
Im Rahmen unseres Bescheidbeschwerdeverfahrens hatten wir beim Verwaltungsgericht Wien (VGW) letzten Endes auch Verfahrenshilfe beantragt.
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Zum Inhalt springenIm Rahmen unseres Bescheidbeschwerdeverfahrens hatten wir beim Verwaltungsgericht Wien (VGW) letzten Endes auch Verfahrenshilfe beantragt.
In der heutigen “Profil-Morgenpost” hat Christa Zöchling auch über unser Gerichtsverfahren geschrieben.
Auf religion.orf.at ist heute über das Gerichtsgutachten berichtet worden (“Gutachten: Atheisten keine Bekenntnisgemeinschaft”, 6. Mai 2022).
Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat nun das sehr geduldig und neugierig erwartete Gerichtsgutachten erhalten.
Dieser Beitrag ist der vierte Teil einer vierteiligen Serie zu Transzendenzbezügen der Atheistischen Religionsgesellschaft (1,2,3,4).
In unserem Beschwerdeverfahren gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts vom 23. Oktober 2020 wird es wohl auch um die Frage gehen, ob wir als Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) über einen Transzendenzbezug verfügen.
Das Verwaltungsgericht Wien hat im Beschwerdeverfahren der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts vom 23.10.2020 am 03.05.2021 Herrn emer. o. Univ.-Prof. Dr. Richard Potz als gerichtlich beeideten Sachverständigen bestellt.
Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute Montag (29. März 2021) die offizielle Mitteilung erhalten, dass das Verwaltungsgericht Wien beabsichtigt, in der Angelegenheit der Beschwerde gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts Herrn emer. o. Univ.-Prof. Dr. Richard Potz als gerichtlich beeideten Sachverständigen zu bestellen.
Kürzlich hat die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) in scharfer Form unter anderem einige von der aktuellen Regierungskoalition in Aussicht genommene Änderungen des Islamgesetzes als diskriminierend kritisiert. Das österreichische Recht für religiöse (und nichtreligiöse) Weltanschauungen ist tatsächlich schon jetzt nicht völlig frei von sachlich nicht wirklich begründbaren Regelungen, die bevorzugen und benachteiligen.