Verwaltungsgericht


Kommuniqué vom 07.05.2021

Das Verwaltungsgericht Wien hat im Beschwerdeverfahren der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts vom 23.10.2020 am 03.05.2021 Herrn emer. o. Univ.-Prof. Dr. Richard Potz als gerichtlich beeideten Sachverständigen bestellt.


Kommuniqué vom 29.03.2021 1

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute Montag (29. März 2021) die offizielle Mitteilung erhalten, dass das Verwaltungsgericht Wien beabsichtigt, in der Angelegenheit der Beschwerde gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts Herrn emer. o. Univ.-Prof. Dr. Richard Potz als gerichtlich beeideten Sachverständigen zu bestellen.


Für weitblickende und einheitliche Regelungen

Kürzlich hat die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) in scharfer Form unter anderem einige von der aktuellen Regierungskoalition in Aussicht genommene Änderungen des Islamgesetzes als diskriminierend kritisiert. Das österreichische Recht für religiöse (und nichtreligiöse) Weltanschauungen ist tatsächlich schon jetzt nicht völlig frei von sachlich nicht wirklich begründbaren Regelungen, die bevorzugen und benachteiligen.