Kommuniqué vom 30.04.2022 1
Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat nun das sehr geduldig und neugierig erwartete Gerichtsgutachten erhalten.
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Endlich wieder schreiben. Zwischen Seiten ist keine Zeile vergangen, aber zwischen den Sekunden waren es Monate. Das echte Leben, sofern das andere das echte Leben sein soll, hat mich voll in Anspruch genommen.
Heute vor genau elf Monaten, am 03.05.2021, hat das Verwaltungsgericht Wien in unserem Bescheidbeschwerdeverfahren aufgrund unserer Bescheidbeschwerde einen Sachverständigen bestellt und ihm aufgetragen, Befund und Gutachten zu erstatten.
Auf religion.orf.at ist heute über den World Atheist Day berichtet worden (“Atheisten vereint in der Flüchtlingshilfe”, 23. März 2022).
Auf diese Kurzform lässt sich ein schrecklicher Umgang mit dem „Verbrechen“, vom islamischen Glauben bzw. von der islamischen Religion abzufallen, bringen. Aktuell steht in einigen islamisch geprägten Ländern gemäß strenger Tradition der Scharia die Todesstrafe auf sogenannte „Apostasie“, also das „Wegtreten/Verlassen“ bzw. Abfallen vom (islamischen) Glauben bzw. von der (islamischen) Religion.
Heute vor genau zehn Monaten, am 03.05.2021, hat das Verwaltungsgericht Wien in unserem Bescheidbeschwerdeverfahren gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts vom 23.10.2020 mit einem verfahrensleitenden Beschluss Herrn em. o. Univ.-Prof. Dr. Richard Potz, einen international anerkannten Experten für das österreichische Religionsrecht, als Sachverständigen bestellt und ihm aufgetragen, bis zum 01.09.2021 Befund und Gutachten zu erstatten.
Das Dialogforum Ethik der “Initiative Weltethos Österreich” (IWEO) hat wieder unter der Federführung von Herrn em. o. Univ.-Prof. DDr. Johann Figl eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet, diesmal zum Thema “Wirtschaftsethik” (“Interkulturelle Stellungnahme zu einer gerechten Wirtschaftsordnung“).
Heute vor genau neun Monaten, am 03.05.2021, hat das Verwaltungsgericht Wien in unserem Bescheidbeschwerdeverfahren gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts vom 23.10.2020 mit einem verfahrensleitenden Beschluss Herrn em. o. Univ.-Prof. Dr. Richard Potz, einen international anerkannten Experten für das österreichische Religionsrecht, als Sachverständigen bestellt und ihm aufgetragen, bis zum 01.09.2021 Befund und Gutachten zu erstatten.
Ein Klinikseelsorger mit langjähriger Erfahrung als Klinikseelsorger hat vier Fragen gestellt.
In der Tageszeitung “Die Presse” ist heute ein Leserbrief eines Präsidiumsmitglieds der Atheistischen Religionsgesellschaft erschienen (“Religionsfreiheit schützt uns alle”, 15.01.2022, Seite 29).