Vor genau neun Monaten: Gerichtsgutachten beauftragt


Heute vor genau neun Monaten, am 03.05.2021, hat das Verwaltungsgericht Wien in unserem Bescheidbeschwerdeverfahren gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts vom 23.10.2020 mit einem verfahrensleitenden Beschluss Herrn em. o. Univ.-Prof. Dr. Richard Potz, einen international anerkannten Experten für das österreichische Religionsrecht, als Sachverständigen bestellt und ihm aufgetragen, bis zum 01.09.2021 Befund und Gutachten zu erstatten.

Seit diesem 01.09.2021, also nach dem Ablauf der dem Sachverständigen durch Gerichtsbeschluss eingeräumten Zeit von knapp vier Monaten, sind mittlerweile weitere fünf Monate vergangen.

Aktuell warten wir – seit nunmehr also insgesamt bereits neun Monaten – immer noch mit großer Neugier auf das Gerichtsgutachten.

Wilfried Apfalter ist Präsidiumsmitglied der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)


Über Wilfried Apfalter

Ich halte unsere Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) für ein in mehrfacher Hinsicht sehr spannendes Projekt und bin fasziniert von dem, was alles möglich ist bzw. sein wird.

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