Beiträge


Zu den VfGH-Entscheidungen zur Suizid-Beihilfe und zum „Kopftuchverbot“

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat kürzlich am 11. Dezember 2020 (G 139/2019) entschieden, die Strafbarkeit der Beihilfe zum Suizid mit Ablauf des 31. Dezember 2021 aufzuheben, weil das Recht auf Selbstbestimmung verletzt wird, wenn jede Art der Hilfe zum Suizid unter allen Umständen verboten ist. Ab dem 1. Jänner 2022 ist die Beihilfe zum Suizid daher nicht mehr strafbar.


10. Dezember: Tag der Menschenrechte

Heute vor 72 Jahren, am 10. Dezember 1948, wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) verabschiedet. Sie ist in weltweiter Perspektive ein ganz besonders grundlegendes Dokument der internationalen Menschenrechtsentwicklung. Der Tag der Menschenrechte erinnert uns daran und an die große Bedeutung der Menschenrechte, historisch und aktuell, für alle Menschen.


Die Frage, was nach dem Tod sein wird – (k)eine religiöse Frage? 4

Das Eintragungsverfahren unserer Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) wirft eine Reihe grundlegender Fragen auf. Eine davon kommt für viele Menschen wohl eher unerwartet und lässt sich vielleicht so formulieren: Ist die Frage, was nach dem Tod sein wird, (k)eine religiöse Frage?


Fragen von Schülerinnen

Kürzlich wurde ich von Schülerinnen kontaktiert, die in der Schule über die Religionen der Welt lernen. Ihr Auftrag war, sich an eine Organisation zu wenden, und gewisse Fragen zu stellen. Lynn, Célina und Malina haben den Atheismus ausgewählt und ihre Fragen an uns gestellt. Vielleicht sind die Antworten dazu auch für das Publikum unserer Homepage interessant. Wir freuen uns über Kommentare.


Screenshot JLRS

Artikel über die ARG im Journal of Law, Religion and State

Im Journal of Law, Religion and State ist ein Open-Access-Artikel “Is an Atheist Religion in Austria Legally Possible?” über die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) erschienen.


Religionsfreiheit schützt auch Atheist(inn)en

In einigen Ländern der Welt, in denen die Religionsfreiheit leider nicht respektiert wird, werden Atheist(inn)en verfolgt und sogar mit dem Tod bedroht. Es gibt ausgesprochen westlich orientierte Atheist(inn)en, die in ihrem stark islamisch geprägten Herkunftsstaat (auch) aus religiösen Gründen einem asylrelevanten persönlichen Verfolgungsrisiko unterliegen. Die Republik Österreich gewährt gegebenenfalls – nach strenger Prüfung im konkreten Einzelfall – Asyl und schützt damit auch die Religionsfreiheit von Atheist(inn)en.