Amtsgutachten


Zum Amtsgutachten über die Lehre der ARG 2

Zur Lehre unserer Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat das Kultusamt damals im Rahmen seines behördlichen Ermittlungsverfahrens zu unserem Eintragungsverfahren ein Amtsgutachten eingeholt, das mit der Frage „Kann die Lehre der ARG als religiöse Lehre bezeichnet werden?“ überschrieben ist und uns am 24. Juli 2020, also vor mittlerweile fast drei Jahren, in den Räumlichkeiten des Kultusamts im Bundeskanzleramt in ausgedruckter Form übergeben wurde.


Wir gehen zum Verfassungsgerichtshof 7

Das Verwaltungsgericht Wien (VGW) hat unsere Beschwerde gegen die Entscheidung des Kultusamts als unbegründet abgewiesen und den abweisenden Bescheid des Kultusamts bestätigt. Wir sehen im Vorgehen des VGW schwere Mängel und werden uns daher an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden.


Die Frage, was nach dem Tod sein wird – (k)eine religiöse Frage? 4

Das Eintragungsverfahren unserer Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) wirft eine Reihe grundlegender Fragen auf. Eine davon kommt für viele Menschen wohl eher unerwartet und lässt sich vielleicht so formulieren: Ist die Frage, was nach dem Tod sein wird, (k)eine religiöse Frage?