Bekenntnisgemeinschaft


Für weitblickende und einheitliche Regelungen

Kürzlich hat die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) in scharfer Form unter anderem einige von der aktuellen Regierungskoalition in Aussicht genommene Änderungen des Islamgesetzes als diskriminierend kritisiert. Das österreichische Recht für religiöse (und nichtreligiöse) Weltanschauungen ist tatsächlich schon jetzt nicht völlig frei von sachlich nicht wirklich begründbaren Regelungen, die bevorzugen und benachteiligen.


Vorstellung der Atheistischen Religionsgesellschaft im Rahmen einer HVÖ-Veranstaltung in Wien

Am Dienstag, den 13. November 2018 wird in Wien ein Abend der “Humanistischen Akademie Wien/NÖ” des Humanistischen Verbands Österreich (HVÖ, vormals Freidenkerbund) im Café Westend (Mariahilfer Straße 128, 1070 Wien) stattfinden, an dem auch ein Präsidiumsmitglied der ARG teilnehmen und die ARG vorstellen wird. Wo: Café Westend, Mariahilfer Straße 128, 1070 Wien Wann: Dienstag, 13. November 2018, ab 18:00 Uhr Programm: 19:00 – 20:00 Uhr: Wilfried Apfalter, “ARG: Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich” 20:00 – 21:00 Uhr: Niko Alm, “Das Spaghettimonster” Das Café Westend befindet sich am westbahnhofnahen Eck zwischen Gürtel und innerer Mariahilfer Straße und ist zum Beispiel über die (U3-, U6-) Station Westbahnhof in 2-3 Minuten sehr leicht erreichbar.


Unsere Antragstellung beim Kultusamt (2) – warum überhaupt? 2

Der Genetiker John B. S. Haldane schrieb einmal („The truth about death“, Journal of Genetics, 58 (1963) 463-464, auf Seite 464): I suppose the process of acceptance will pass through the usual four stages: 1. This is worthless nonsense, 2. This is an interesting, but perverse, point of view, 3. This is true, but quite unimportant, 4. I always said so. („Ich gehe davon aus, dass der Prozess der Akzeptanz durch die üblichen vier Phasen verlaufen wird: 1. Das ist wertloser Blödsinn, 2. Das ist eine interessante, aber perverse Perspektive, 3. Das ist wahr, aber ziemlich unwichtig, 4. Ich habe es immer schon gesagt.“) Auch unser Vorhaben, als „Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich“ (ARG) mit einem entsprechenden Antrag beim Kultusamt eine staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft zu werden, muss wohl diese vier Phasen der Akzeptanz durchlaufen. In diesem zweiten Beitrag unserer Serie soll nun ein wenig beleuchtet werden, warum unser Ziel, eine staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft zu werden, Sinn macht und warum wir diese Herausforderung daher mit Freude annehmen.


Unsere Antragstellung beim Kultusamt (1) 2

Um für unsere Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich die staatliche Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft zu erreichen ist es erforderlich, dass wir beim Kultusamt in Wien einen entsprechenden Antrag stellen. Die 300 Mitgliedschaften, die das Bekenntnisgemeinschaftengesetz (BGBl. I Nr. 19/1998 in der geltenden Fassung) für eine staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft voraussetzt, könnten wir derzeit leider noch nicht in einer für das Kultusamt akzeptablen Form nachweisen. Von einem Teil unserer Mitglieder benötigen wir noch etwas, um ihre Mitgliedschaft bei der Atheistischen Religionsgesellschaft im geplanten Eintragungsverfahren beim Kultusamt auch ausreichend nachweisen zu können.