Gerichtsgutachten


Zum Gerichtsgutachten für das Verwaltungsgericht Wien

Aktuell warten wir schon sehr neugierig auf das weitere Vorgehen bzw. die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Zur Überbrückung dieser Wartezeit in unserem – durchaus komplexen – Verfahren bieten wir hier ein paar Beobachtungen und Gedanken zu einem Gerichtsgutachten, das auf der vorhergehenden verwaltungsgerichtlichen Ebene vom Gericht in unser Verfahren eingebracht worden ist.


Wir gehen zum Verfassungsgerichtshof 7

Das Verwaltungsgericht Wien (VGW) hat unsere Beschwerde gegen die Entscheidung des Kultusamts als unbegründet abgewiesen und den abweisenden Bescheid des Kultusamts bestätigt. Wir sehen im Vorgehen des VGW schwere Mängel und werden uns daher an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden.


Kommuniqué vom 29.03.2021 1

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute Montag (29. März 2021) die offizielle Mitteilung erhalten, dass das Verwaltungsgericht Wien beabsichtigt, in der Angelegenheit der Beschwerde gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts Herrn emer. o. Univ.-Prof. Dr. Richard Potz als gerichtlich beeideten Sachverständigen zu bestellen.