Kultusamt


Kommuniqué vom 01.12.2020

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute Dienstag, am 1. Dezember 2020, innerhalb der vierwöchigen Rechtsmittelfrist eine Bescheidbeschwerde gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts erhoben.


Kommuniqué vom 03.11.2020

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute Dienstag, am 3. November 2020, einen Bescheid des Kultusamts vom 23. Oktober 2020 erhalten, in dem der Antrag der ARG vom 30. Dezember 2019 auf Erwerb der Rechtspersönlichkeit als religiöse Bekenntnisgemeinschaft abgewiesen wird.


Kommuniqué vom 06.10.2020

Im Hinblick auf das seit dem 30. Dezember 2019 laufende Eintragungsverfahren der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) gehen wir aktuell davon aus, dass das Kultusamt im Bundeskanzleramt der Republik Österreich schon durchaus bald eine Entscheidung treffen und einen entsprechenden Bescheid erlassen wird.


Covid-19-Auswirkungen auf unser Eintragungsverfahren 1

Wir sind heute aus dem Kultusamt darauf hingewiesen worden, dass “nach § 1 Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes (Artikel 16 BGBl. I 16/2020)” Fristenläufe nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) verlängert wurden: