Rechtsmittelweg


Kommuniqué vom 15.12.2023 1

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 28. April 2023 über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben. Gestern, am 14. Dezember 2023, hat nun der VwGH mit einer verfahrensleitenden Anordnung das Vorverfahren eingeleitet.


Kommuniqué vom 02.05.2023

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 28. April 2023 über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben.


Kommuniqué vom 22.03.2023

Am 30. Dezember 2019 hat die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) die Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft beantragt. Das Verfahren hat uns vom Kultusamt über das zuständige Verwaltungsgericht mittlerweile bis vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) geführt, der nun mit Beschluss E 3486/2022-5 vom 28. Februar 2023 die Behandlung unserer am 22. Dezember 2022 eingebrachten Beschwerde abgelehnt hat. Er begründet das damit, dass von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art. 144 Abs. 2 B-VG).


Kommuniqué vom 22.12.2022 2

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Diese Beschwerde richtet sich gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (VGW), mit dem der Antrag der ARG auf Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft abgewiesen wurde.


Kommuniqué vom 15.11.2022

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 11. November 2022 die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) bevollmächtigt, die Atheistische Religionsgesellschaft vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu vertreten.


Wir gehen zum Verfassungsgerichtshof 7

Das Verwaltungsgericht Wien (VGW) hat unsere Beschwerde gegen die Entscheidung des Kultusamts als unbegründet abgewiesen und den abweisenden Bescheid des Kultusamts bestätigt. Wir sehen im Vorgehen des VGW schwere Mängel und werden uns daher an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden.