Interreligiöser Dialog und Hilfe gegen religiöse Verfolgung: wir verwirklichen beides 5
Es gibt Dinge, die vielleicht auf den ersten kurzen Blick widersprüchlich wirken und es dann aber bei genauerem Hinsehen gar nicht sind.
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Zum Inhalt springenEs gibt Dinge, die vielleicht auf den ersten kurzen Blick widersprüchlich wirken und es dann aber bei genauerem Hinsehen gar nicht sind.
Der World Atheist Day (23. März) geht auf eine Initiative der internationalen Facebook-Organisation „Atheist Republic“ zurück. Dieser Tag bietet uns allen weltweit eine Gelegenheit, uns die in verschiedenen Teilen unserer Welt mitunter lebensbedrohend prekäre Lage von Atheist:innen vor Augen zu führen und gleichzeitig alle Atheist:innen zu ermutigen, sich als Atheist:in für eine faire Gleichberechtigung aller Menschen einzusetzen und sich vielleicht sogar als Atheist:in zu erkennen zu geben.
Am 30. Dezember 2019 hat die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) die Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft beantragt. Das Verfahren hat uns vom Kultusamt über das zuständige Verwaltungsgericht mittlerweile bis vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) geführt, der nun mit Beschluss E 3486/2022-5 vom 28. Februar 2023 die Behandlung unserer am 22. Dezember 2022 eingebrachten Beschwerde abgelehnt hat. Er begründet das damit, dass von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art. 144 Abs. 2 B-VG).
Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute über die von ihr dazu bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Diese Beschwerde richtet sich gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien (VGW), mit dem der Antrag der ARG auf Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft abgewiesen wurde.
Auf religion.orf.at ist heute über unsere Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) berichtet worden (“Keine Anerkennung: Atheisten wollen vor VfGH”, 18. November 2022).
Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 11. November 2022 die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Ralf Niederhammer (Rechtsanwälte in Kooperation) bevollmächtigt, die Atheistische Religionsgesellschaft vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu vertreten.
Das Verwaltungsgericht Wien (VGW) hat unsere Beschwerde gegen die Entscheidung des Kultusamts als unbegründet abgewiesen und den abweisenden Bescheid des Kultusamts bestätigt. Wir sehen im Vorgehen des VGW schwere Mängel und werden uns daher an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden.
In der Tageszeitung “Die Presse” ist heute ein Leserbrief eines Präsidiumsmitglieds der Atheistischen Religionsgesellschaft erschienen (“Was ist schlimm an weltoffeneren Alternativen?”, 06.09.2022, Seite 27).
Vorweg das Wichtigste: Wir wünschen Salman Rushdie beste Genesung – unser tiefstes Mitgefühl ist mit ihm und seiner Familie. Wir hoffen das Beste.
Auf religion.orf.at ist heute über den World Atheist Day berichtet worden (“Atheisten vereint in der Flüchtlingshilfe”, 23. März 2022).