Religionsfreiheit, Asyl und Säkulare Flüchtlingshilfe 7
Heute vor 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) verabschiedet. Zu diesen Menschenrechten zählt auch die Religionsfreiheit (Artikel 18: “Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit”).