Kultusamt


Künstlerische Darstellung des Begriffs "Paragraphendschungel", erstellt von einer Künstlichen Intelligenz (ChatGPT): Mehrere Paragraphenzeichen (§) eingebettet in einer Regenwaldumgebung

Vor Gericht: In Gottes Hand?

Ein Juristenspruch besagt: „Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand“. Das ist für eine Atheistische Religionsgesellschaft nicht unbedingt vorteilhaft. Dennoch versuchten wir als ARG, den negativen Bescheid gegen unseren Antrag auf Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft vor dem Verwaltungsgericht Wien aufzuheben – leider erfolglos. Nun haben wir auch den Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof: Er wird dieses Verfahren nicht mehr aufrollen, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien gilt. Doch war diese Entscheidung und das Verfahren fair? Eine kritische Betrachtung.


Zum Amtsgutachten über die Lehre der ARG 2

Zur Lehre unserer Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat das Kultusamt damals im Rahmen seines behördlichen Ermittlungsverfahrens zu unserem Eintragungsverfahren ein Amtsgutachten eingeholt, das mit der Frage „Kann die Lehre der ARG als religiöse Lehre bezeichnet werden?“ überschrieben ist und uns am 24. Juli 2020, also vor mittlerweile fast drei Jahren, in den Räumlichkeiten des Kultusamts im Bundeskanzleramt in ausgedruckter Form übergeben wurde.


Wir gehen zum Verfassungsgerichtshof 7

Das Verwaltungsgericht Wien (VGW) hat unsere Beschwerde gegen die Entscheidung des Kultusamts als unbegründet abgewiesen und den abweisenden Bescheid des Kultusamts bestätigt. Wir sehen im Vorgehen des VGW schwere Mängel und werden uns daher an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden.


Kommuniqué vom 07.05.2021

Das Verwaltungsgericht Wien hat im Beschwerdeverfahren der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts vom 23.10.2020 am 03.05.2021 Herrn emer. o. Univ.-Prof. Dr. Richard Potz als gerichtlich beeideten Sachverständigen bestellt.


Für weitblickende und einheitliche Regelungen

Kürzlich hat die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) in scharfer Form unter anderem einige von der aktuellen Regierungskoalition in Aussicht genommene Änderungen des Islamgesetzes als diskriminierend kritisiert. Das österreichische Recht für religiöse (und nichtreligiöse) Weltanschauungen ist tatsächlich schon jetzt nicht völlig frei von sachlich nicht wirklich begründbaren Regelungen, die bevorzugen und benachteiligen.


Kommuniqué vom 19.01.2021

Das Kultusamt hat, wie die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) gestern Montag (18. Jänner 2021) aus dem Kultusamt erfahren hat, die Bescheidbeschwerde vom 1. Dezember 2020 mitsamt Beilagen und Verwaltungsakten am 14. Jänner 2021 dem zuständigen Verwaltungsgericht übermittelt. Eine Beschwerdevorentscheidung hat das Kultusamt nicht erlassen.


Die Frage, was nach dem Tod sein wird – (k)eine religiöse Frage? 4

Das Eintragungsverfahren unserer Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) wirft eine Reihe grundlegender Fragen auf. Eine davon kommt für viele Menschen wohl eher unerwartet und lässt sich vielleicht so formulieren: Ist die Frage, was nach dem Tod sein wird, (k)eine religiöse Frage?