Das Eintragungsverfahren der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich 3
Atheismus und die Religionsfreiheit in Österreich
n/a
Zum Inhalt springenAtheismus und die Religionsfreiheit in Österreich
Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute Dienstag, am 3. November 2020, einen Bescheid des Kultusamts vom 23. Oktober 2020 erhalten, in dem der Antrag der ARG vom 30. Dezember 2019 auf Erwerb der Rechtspersönlichkeit als religiöse Bekenntnisgemeinschaft abgewiesen wird.
Im Journal of Law, Religion and State ist ein Open-Access-Artikel “Is an Atheist Religion in Austria Legally Possible?” über die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) erschienen.
In einigen Ländern der Welt, in denen die Religionsfreiheit leider nicht respektiert wird, werden Atheist(inn)en verfolgt und sogar mit dem Tod bedroht. Es gibt ausgesprochen westlich orientierte Atheist(inn)en, die in ihrem stark islamisch geprägten Herkunftsstaat (auch) aus religiösen Gründen einem asylrelevanten persönlichen Verfolgungsrisiko unterliegen. Die Republik Österreich gewährt gegebenenfalls – nach strenger Prüfung im konkreten Einzelfall – Asyl und schützt damit auch die Religionsfreiheit von Atheist(inn)en.
Wir wünschen dem Wiener Krankenanstaltenverbund zur Entscheidung, in den Patientenzimmern des Krankenhauses Nord keine Kreuze standardmäßig aufzuhängen, alles Gute. Diese Entscheidung erscheint uns im Sinne einer religiösen Neutralität des KH Nord als sinnvoll und gerecht. Schließlich sollen sich alle PatientInnen gleichermaßen gut aufgehoben fühlen.
In einigen Staaten werden Atheist*innen wegen ihres Atheismus verfolgt und sogar mit dem Tod bedroht. Die Republik Österreich gewährt Atheist*innen, die aus religiösen Gründen einem entsprechenden Verfolgungsrisiko ausgesetzt sind, Asyl. Österreich schützt und garantiert auf diese Weise auch die Religionsfreiheit.
Gestern Mittwoch hat um 17:00 Uhr in Wien eine interreligiöse Gedenkfeier für die Opfer von Gewalt aufgrund von Religion oder Weltanschauung stattgefunden.
Am 13. Juni 2019 ist in der Ausgabe Nr. 24/2019 der Wochenzeitung “Die Furche” auf Seite 14 ein Gastkommentar von Wilfried Apfalter erschienen (“Wie viel Religion wollen wir?“).