4.11.2020: Bericht auf religion.orf.at über unser Eintragungsverfahren
Auf religion.orf.at ist heute unter dem Titel “Antrag von Atheisten abgelehnt” wieder über unser Eintragungsverfahren berichtet worden.
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Auf ruhrbarone.de ist heute unter dem Titel “Das Eintragungsverfahren der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich” ein Beitrag über uns erschienen.
Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute Dienstag, am 3. November 2020, einen Bescheid des Kultusamts vom 23. Oktober 2020 erhalten, in dem der Antrag der ARG vom 30. Dezember 2019 auf Erwerb der Rechtspersönlichkeit als religiöse Bekenntnisgemeinschaft abgewiesen wird.
Im Hinblick auf das seit dem 30. Dezember 2019 laufende Eintragungsverfahren der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) gehen wir aktuell davon aus, dass das Kultusamt im Bundeskanzleramt der Republik Österreich schon durchaus bald eine Entscheidung treffen und einen entsprechenden Bescheid erlassen wird.
In “Phettbergs Predigtdienst” vom 23.09.2020 (“Beten wir, dass das Wunder geschieht“) im “Falter” Nr. 39/2020 hat Hermes Phettberg über unsere Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich geschrieben.
In der heutigen Ausgabe der Ö1-Radiosendung “Praxis – Religion und Gesellschaft” (02.09.2020, Ö1, 16:05 Uhr) hat die ORF-Religionsredaktion über unsere Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich berichtet. Die heutige Sendung (“Religion ohne Gott“) kann in der Ö1-Radiothek nachgehört werden.
Im Journal of Law, Religion and State ist ein Open-Access-Artikel “Is an Atheist Religion in Austria Legally Possible?” über die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) erschienen.
In einigen Ländern der Welt, in denen die Religionsfreiheit leider nicht respektiert wird, werden Atheist(inn)en verfolgt und sogar mit dem Tod bedroht. Es gibt ausgesprochen westlich orientierte Atheist(inn)en, die in ihrem stark islamisch geprägten Herkunftsstaat (auch) aus religiösen Gründen einem asylrelevanten persönlichen Verfolgungsrisiko unterliegen. Die Republik Österreich gewährt gegebenenfalls – nach strenger Prüfung im konkreten Einzelfall – Asyl und schützt damit auch die Religionsfreiheit von Atheist(inn)en.
Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute im Kultusamt im Rahmen ihres Eintragungsverfahrens Akteneinsicht genommen.
Für Samstag, den 22. August, und Samstag, den 29. August 2020, ist wieder jeweils von 12-18 Uhr vor der Mariahilfer Straße 78-80, 1070 Wien, eine “Kundgebung für die Gleichberechtigung von Atheist(inn)en” geplant.