18.5.2020: Bericht auf religion.orf.at über unser Eintragungsverfahren
Auf religion.orf.at wird heute im Beitrag “Atheisten: Verfahren um Anerkennung geht weiter” über unser Eintragungsverfahren beim Kultusamt berichtet.
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Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute, am 15. Mai 2020, ein Ersuchen mit Ergänzungsfragen zu ihrer Religionspraxis vom Kultusamt im Bundeskanzleramt der Republik Österreich erhalten.
Heute jährt sich zum 75. Mal der 8. Mai 1945. Dieser Tag war ein wichtiger Tag in der Geschichte der Befreiung Europas vom nationalsozialistischen Herrschaftssystem.
Wir sind heute aus dem Kultusamt darauf hingewiesen worden, dass “nach § 1 Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes (Artikel 16 BGBl. I 16/2020)” Fristenläufe nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) verlängert wurden:
Aktuelle coronavirusbezogene Entwicklungen haben uns dazu bewogen, die für den 21. März 2020 geplante Veranstaltung “Atheist Day Vienna 2020” abzusagen. Wir werden versuchen, die Veranstaltung nach Möglichkeit im Sommer nachzuholen. Vielen Dank für Ihr/dein/euer Verständnis!
Wir wünschen dem Wiener Krankenanstaltenverbund zur Entscheidung, in den Patientenzimmern des Krankenhauses Nord keine Kreuze standardmäßig aufzuhängen, alles Gute. Diese Entscheidung erscheint uns im Sinne einer religiösen Neutralität des KH Nord als sinnvoll und gerecht. Schließlich sollen sich alle PatientInnen gleichermaßen gut aufgehoben fühlen.
Am 18. Jänner hat Konrad Paul Liessmann unter dem Titel “Ridiküle Religionen” einen religionsrechtlichen Antrag der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG, atheistisch.at) kommentiert (NVT, 18.1.2020, S. 10). Herr Liessmann vermittelt in seinem Text den Eindruck, dass Religion den Glauben an einen Gott voraussetze, und verkürzt Religion sinngemäß auf religiöse Gefühle.
In der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) ist kürzlich ein Kommentar von Konrad Paul Liessmann zu unserem Eintragungsantrag beim Kultusamt erschienen. Daraufhin habe ich mit der NZZ Kontakt aufgenommen. Einer ersten E-Mail der NZZ-Redaktion war zu entnehmen, es wäre allenfalls denkbar, dass ich “eine Replik mit 3600 Zeichen incl. Leerschläge” für die NZZ schreibe.
In der Neuen Zürcher Zeitung vom 14.1.2020, später auch in der Kleinen Zeitung und der Neuen Vorarlberger Tageszeitung vom 18.1.2020 geht Professor Konrad Paul Liessmann in einem Kommentar auf die Antragsstellung der ARG beim Kultusamt der Republik Österreich ein. – Hier eine ausführliche Entgegnung.