Gerichtsgutachten


Kommuniqué vom 29.03.2021 1

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute Montag (29. März 2021) die offizielle Mitteilung erhalten, dass das Verwaltungsgericht Wien beabsichtigt, in der Angelegenheit der Beschwerde gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts Herrn emer. o. Univ.-Prof. Dr. Richard Potz als gerichtlich beeideten Sachverständigen zu bestellen.