Verwaltungsgericht


Kommuniqué vom 19.01.2021

Das Kultusamt hat, wie die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) gestern Montag (18. Jänner 2021) aus dem Kultusamt erfahren hat, die Bescheidbeschwerde vom 1. Dezember 2020 mitsamt Beilagen und Verwaltungsakten am 14. Jänner 2021 dem zuständigen Verwaltungsgericht übermittelt. Eine Beschwerdevorentscheidung hat das Kultusamt nicht erlassen.


Die Frage, was nach dem Tod sein wird – (k)eine religiöse Frage? 4

Das Eintragungsverfahren unserer Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) wirft eine Reihe grundlegender Fragen auf. Eine davon kommt für viele Menschen wohl eher unerwartet und lässt sich vielleicht so formulieren: Ist die Frage, was nach dem Tod sein wird, (k)eine religiöse Frage?


Kommuniqué vom 01.12.2020

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute Dienstag, am 1. Dezember 2020, innerhalb der vierwöchigen Rechtsmittelfrist eine Bescheidbeschwerde gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts erhoben.