Kommuniqué vom 19.01.2021
Das Kultusamt hat, wie die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) gestern Montag (18. Jänner 2021) aus dem Kultusamt erfahren hat, die Bescheidbeschwerde vom 1. Dezember 2020 mitsamt Beilagen und Verwaltungsakten am 14. Jänner 2021 dem zuständigen Verwaltungsgericht übermittelt. Eine Beschwerdevorentscheidung hat das Kultusamt nicht erlassen.