Kommuniqué vom 22.03.2023
Am 30. Dezember 2019 hat die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) die Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft beantragt. Das Verfahren hat uns vom Kultusamt über das zuständige Verwaltungsgericht mittlerweile bis vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) geführt, der nun mit Beschluss E 3486/2022-5 vom 28. Februar 2023 die Behandlung unserer am 22. Dezember 2022 eingebrachten Beschwerde abgelehnt hat. Er begründet das damit, dass von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art. 144 Abs. 2 B-VG).