Kommuniqué vom 20.08.2020
Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute im Kultusamt im Rahmen ihres Eintragungsverfahrens Akteneinsicht genommen.
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Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat am 24. Juli 2020 vom Kultusamt im Bundeskanzleramt der Republik Österreich ein Amtsgutachten zur Frage “Kann die Lehre der ARG als religiöse Lehre bezeichnet werden?” erhalten.