Religionsrecht


Unsere Antragstellung beim Kultusamt (2) – warum überhaupt? 2

Der Genetiker John B. S. Haldane schrieb einmal („The truth about death“, Journal of Genetics, 58 (1963) 463-464, auf Seite 464): I suppose the process of acceptance will pass through the usual four stages: 1. This is worthless nonsense, 2. This is an interesting, but perverse, point of view, 3. This is true, but quite unimportant, 4. I always said so. („Ich gehe davon aus, dass der Prozess der Akzeptanz durch die üblichen vier Phasen verlaufen wird: 1. Das ist wertloser Blödsinn, 2. Das ist eine interessante, aber perverse Perspektive, 3. Das ist wahr, aber ziemlich unwichtig, 4. Ich habe es immer schon gesagt.“) Auch unser Vorhaben, als „Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich“ (ARG) mit einem entsprechenden Antrag beim Kultusamt eine staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft zu werden, muss wohl diese vier Phasen der Akzeptanz durchlaufen. In diesem zweiten Beitrag unserer Serie soll nun ein wenig beleuchtet werden, warum unser Ziel, eine staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft zu werden, Sinn macht und warum wir diese Herausforderung daher mit Freude annehmen.


Unsere Antragstellung beim Kultusamt (1) 2

Um für unsere Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich die staatliche Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft zu erreichen ist es erforderlich, dass wir beim Kultusamt in Wien einen entsprechenden Antrag stellen. Die 300 Mitgliedschaften, die das Bekenntnisgemeinschaftengesetz (BGBl. I Nr. 19/1998 in der geltenden Fassung) für eine staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft voraussetzt, könnten wir derzeit leider noch nicht in einer für das Kultusamt akzeptablen Form nachweisen. Von einem Teil unserer Mitglieder benötigen wir noch etwas, um ihre Mitgliedschaft bei der Atheistischen Religionsgesellschaft im geplanten Eintragungsverfahren beim Kultusamt auch ausreichend nachweisen zu können.


Kirchen-Privilegien: Das gescheiterte Volksbegehren

Die bestehende Rechtslage in Österreich verleiht bekanntlich Religionen einen besonderen Status, der auch mit gewissen rechtlichen Sonderstellungen und Privilegien verbunden ist. Diese Tatsache wird von vielen Menschen in Österreich, vor allem von Konfessionsfreien und Religionskritikern, seit Jahren kritisiert. Das Volksbegehren gegen Kirchen-Privilegien war die bisher am Weitesten gehende Initiative in Österreich mit dem Ziel, diese Privilegien abzuschaffen. Die Eintragungsphase dieses Volksbegehrens war vor drei Jahren, in der Woche vom 15. bis 22. April 2013. Der Erfolg blieb aus: Nur 56.660 Wahlberechtigte unterzeichneten das Volksbegehren, für eine Behandlung des Themas im Parlament wären 100.000 erforderlich gewesen. Damit war dieses Volksbegehren das Erfolgloseste in der Geschichte der Zweiten Republik. Drei Jahre danach ist es an der Zeit, dieses Volksbegehren etwas kritisch zu beleuchten. Woran ist dieses Volksbegehren gescheitert, und welche Konsequenzen lassen sich daraus ziehen?