Kommuniqué vom 17.09.2021
Wie wir gestern erfahren haben, wird sich die Fertigstellung und Übermittlung des im Beschwerdeverfahren der Atheistischen Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) gegen den abweisenden Bescheid des Kultusamts am 03.05.2021 vom Verwaltungsgericht Wien in Auftrag gegebenen Gerichtsgutachtens wohl noch ein wenig verzögern.