VfGH


Wir gehen zum Verfassungsgerichtshof 7

Das Verwaltungsgericht Wien (VGW) hat unsere Beschwerde gegen die Entscheidung des Kultusamts als unbegründet abgewiesen und den abweisenden Bescheid des Kultusamts bestätigt. Wir sehen im Vorgehen des VGW schwere Mängel und werden uns daher an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden.


Zu den VfGH-Entscheidungen zur Suizid-Beihilfe und zum „Kopftuchverbot“

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat kürzlich am 11. Dezember 2020 (G 139/2019) entschieden, die Strafbarkeit der Beihilfe zum Suizid mit Ablauf des 31. Dezember 2021 aufzuheben, weil das Recht auf Selbstbestimmung verletzt wird, wenn jede Art der Hilfe zum Suizid unter allen Umständen verboten ist. Ab dem 1. Jänner 2022 ist die Beihilfe zum Suizid daher nicht mehr strafbar.