18.5.2020: Bericht auf religion.orf.at über unser Eintragungsverfahren
Auf religion.orf.at wird heute im Beitrag “Atheisten: Verfahren um Anerkennung geht weiter” über unser Eintragungsverfahren beim Kultusamt berichtet.
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Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) hat heute, am 15. Mai 2020, ein Ersuchen mit Ergänzungsfragen zu ihrer Religionspraxis vom Kultusamt im Bundeskanzleramt der Republik Österreich erhalten.
Heute jährt sich zum 75. Mal der 8. Mai 1945. Dieser Tag war ein wichtiger Tag in der Geschichte der Befreiung Europas vom nationalsozialistischen Herrschaftssystem.
Wir sind heute aus dem Kultusamt darauf hingewiesen worden, dass “nach § 1 Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes (Artikel 16 BGBl. I 16/2020)” Fristenläufe nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) verlängert wurden: